Mit der neuen Steuerreform wurde der Körperschaftssteuersatz auf 9 % erhöht. Dies stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen bei der Ansiedlung in den VAE. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Nuancen Sie unserer Meinung nach beachten müssen, um Ihren steuerfreien Status zu erhalten.
Büro und Interaktion mit Geschäftspartnern
Derzeit erhalten die Banken der VAE eine Vielzahl von Anträgen auf Eröffnung von Konten (was eine obligatorische Grundlage für die Ausübung von Geschäften in den Emiraten ist). Dies hat zur Folge, dass die Banken juristische Personen sorgfältiger prüfen. Um die Chancen auf eine Genehmigung des Antrags auf Kontoeröffnung zu erhöhen, empfehlen wir: erstens, ein reales Büro zu eröffnen, nicht ein virtuelles (was in den VAE möglich ist). Die Bankangestellten werden das Büro aufsuchen und Fotos machen, denen sie dann die Unterlagen zur Prüfung beifügen.
Die reale Tätigkeit des Unternehmens erhöht ebenfalls die Chancen. Wenn Sie also Absichtserklärungen oder Vorverträge mit Geschäftspartnern vorbereiten (und darin die Kontaktdaten der Partner angeben - Website, E-Mail, alle Kontaktinformationen, die die Bank überprüfen kann), steigen die Chancen auf eine erfolgreiche Kontoeröffnung. Wir empfehlen außerdem, dass der Kontoverwalter oder der Begünstigte sich eine Emirates ID besorgt.
Die Banken wollen auch oft sehen, dass keine direkten Transaktionen mit der Russischen Föderation getätigt werden, sie können ein Anerkennungsschreiben über die Ablehnung von Zahlungen mit Russland verlangen. Dies erhöht ebenfalls die Chance auf eine erfolgreiche Kontoeröffnung.
Früher war es profitabel, in den VAE Geschäfte zu machen - durch die Gründung einer juristischen Person in einer freien Wirtschaftszone war der Steuersatz null, jetzt wird jede juristische Person, die nach VAE-Recht gegründet wird, zu Steuerzwecken mit einem Steuersatz von 9 % (die ersten 375 Tausend Dirhams an Steuern sind von der Besteuerung ausgenommen) ab dem 01.06.2023 als ansässig betrachtet.
Wie kann man den Vorzugstarif verlängern?
Die erste Möglichkeit besteht darin, den Status eines qualifizierten Investors zu erhalten. Das Unternehmen muss gleichzeitig seine Jahresabschlüsse prüfen, ein angemessenes Maß an wirtschaftlicher Präsenz aufrechterhalten, Transaktionen mit verbundenen Unternehmen tätigen, die den Verrechnungspreisregeln unterliegen, und die entsprechenden Unterlagen aufbewahren und nicht zur normalen Steuerregelung übergehen (§ 18 des Unternehmenssteuergesetzes der VAE)
Außerdem muss das Unternehmen unter die qualifizierte Kategorie fallen. Im Kabinettsbeschluss Nr. 139/2023 sind die Tätigkeiten aufgeführt, für die der günstige Steuersatz gilt. Dazu gehören z. B. die Herstellung und Verarbeitung von Waren und Materialien, Logistik, Holdingaktivitäten und Vertrieb. Es ist zu beachten, dass Unternehmen, die im Handel tätig sind, nur dann in den Genuss der Steuervergünstigung kommen können, wenn sie in einer freien Wirtschaftszone ansässig sind und Waren über ihre Wirtschaftszone einführen.
Beurteilen Sie, ob Ihr Einkommen in die qualifizierte Kategorie fällt (dies ist auch erforderlich, um die Anforderungen zu erfüllen). Beurteilen Sie die wirtschaftliche Lage in Ihrer freien Wirtschaftszone (FWZ), wenn Ihre Geschäftspartner in Ihrer FWZ ansässig sind und Tätigkeiten ausüben, die unter die qualifizierten Kategorien fallen, oder Einkünfte aus Geschäften mit Unternehmen mit anderen Personen, deren Tätigkeiten qualifiziert sind. Einkünfte aus Geschäften mit solchen Vertragspartnern gelten als qualifizierte Einkünfte; wenn sie die nicht qualifizierten Einkünfte um mehr als 50 Mio. AED übersteigen, verlieren Sie den Nullsteuersatz.
Außerdem muss das Unternehmen eine „angemessene wirtschaftliche Präsenz“ aufrechterhalten. Wir empfehlen, sich an die in der Praxis etablierten Kriterien zu halten:
- Management und wichtige Entscheidungen innerhalb der VAE;
- ausreichende Anzahl von qualifizierten Mitarbeitern;
- Büro oder Räumlichkeiten;
- Betriebskosten in den VAE sind mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens vergleichbar;
- die wichtigsten Einnahmen generierenden Aktivitäten finden in den VAE statt.
Das Unternehmen kann einige Tätigkeiten auslagern, muss aber die ausgelagerten Tätigkeiten kontrollieren. Die Beurteilung der „Angemessenheit“ ist subjektiv; es gibt keine klaren Leitlinien für die Beurteilung der Annehmbarkeit. Es wird jedoch empfohlen, einen Mietvertrag, Beschlüsse und dokumentierte Ausgaben vorzubereiten, um die angemessene Präsenz nachzuweisen.