Hiermit informiert das Finanzministerium der Russischen Föderation die Inhaber staatlicher Wertpapiere der Russischen Föderation, deren Nennwert in der Auslandswährung angegeben ist (nachfolgend als «Euroanleihen der Russischen Föderation» bezeichnet), über die Möglichkeit, Willenserklärungen (Offerten) zur Umplatzierung der Euroanleihen der Russischen Föderation gemäß dem Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vom 8. August 2024, Nr. 677 (nachfolgend als «Erlass» bezeichnet), der Entscheidung der Regierung der Russischen Föderation vom 22. August 2024, Nr. 2261-р, sowie dem Befehl des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 5. September 2024, Nr. 388 (nachfolgend als «Befehl Nr. 388» bezeichnet), zu übermitteln.
Als Inhaber der Euroanleihen der Russischen Föderation gelten die in dem Erlass bestimmten Personen.
Zur Umplatzierung zugelassen sind alle im Umlauf befindlichen Ausgaben der Euroanleihen der Russischen Föderation gemäß den im Befehl Nr. 388 festgelegten Bedingungen. Die Höhe der Kuponrendite, die Zahlungsperiode, die Laufzeit und der Nennwert der umplatzierenden Euroanleihen der Russischen Föderation werden den entsprechenden Bedingungen der umplatzierenden Euroanleihen der Russischen Föderation entsprechen.
Die Umplatzierung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Willenserklärungen der Inhaber der Euroanleihen der Russischen Föderation, die dem Befehl Nr. 388 entsprechen.
Umplatziert werden die Euroanleihen der Russischen Föderation von Personen, die am Ende des Geschäftstags, dem 12. September 2024, Inhaber der Euroanleihen der Russischen Föderation sind.
Die Umplatzierung der Euroanleihen der Russischen Föderation, die im Zeitraum vom 8. August 2024 bis 12. September 2024 (einschließlich) erworben wurden, erfolgt unter Berücksichtigung der Besonderheiten, die in den Absätzen 4 und 5 des Erlasses festgelegt sind.
Die Umplatzierung der Euroanleihen der Russischen Föderation erfolgt durch den Erhalt der umplatzierenden Euroanleihen der Russischen Föderation von deren Inhabern durch das Finanzministerium der Russischen Föderation und die anschließende Übertragung (Platzierung) der umplatzierenden Euroanleihen der Russischen Föderation im Austausch daraus auf Grundlage der entsprechenden Willenserklärungen der Inhaber (nachfolgend als «Offerte 1» bezeichnet).
Offerte 1 ist bis spätestens 18:00 Uhr (Moskauer Zeit) am 14. November 2024 von den Inhabern der Euroanleihen der Russischen Föderation im russischen Depot anzumelden, in dem die Konten zur Führung der Rechte an den umplatzierenden Euroanleihen der Russischen Föderation eröffnet sind (das Formular und der Inhalt der Angaben zu Offerte 1 werden auf der offiziellen Website des Finanzministeriums der Russischen Föderation veröffentlicht).
Falls die Rechte an den Euroanleihen der Russischen Föderation auf Konten bei ausländischen Depotbanken geführt werden und eine Umplatzierung der Euroanleihen der Russischen Föderation auf Grundlage von Offerte 1 nicht möglich ist, erfolgt die Umplatzierung durch die Übertragung (Abtretung) durch den Inhaber der umplatzierenden Euroanleihen der Russischen Föderation aller Rechte aus diesen an das Finanzministerium der Russischen Föderation und die anschließende Übertragung (Platzierung) der umplatzierenden Euroanleihen der Russischen Föderation durch das Finanzministerium der Russischen Föderation auf der Grundlage der entsprechenden Willenserklärungen der Inhaber (nachfolgend als «Offerte 2» bezeichnet).
Offerte 2 ist bis spätestens 18:00 Uhr (Moskauer Zeit) am 15. Oktober 2024 von den Inhabern der Euroanleihen der Russischen Föderation schriftlich bei der Non-Profit-Organisation AG «Nationaler Abrechnungsdepot» (auch als «zentraler Depot» bezeichnet) einzureichen, wobei die entsprechenden Unterlagen gemäß der Liste, die im Anhang Nr. 2 des Befehls Nr. 388 definiert ist, beizufügen sind (das Formular und der Inhalt der Angaben zu Angebot 2 und der anwendbaren Abtretung werden auf der offiziellen Website des Finanzministeriums der Russischen Föderation veröffentlicht).