Frage 1: Sind die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter Vorname, Nachname, Position, E-Mail-Adresse, die in der Signatur am Ende einer E-Mail angegeben werden?
Ja, da Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Position die Identität einer Person feststellen – das sind personenbezogene Daten. (Gemäß Pkt.1 von Art.3 des Föderalgesetzes vom 27. Juli 2006 Nr. 152-ФЗ „Über personenbezogene Daten“ bezieht sich der Begriff personenbezogene Daten auf alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (Subjekt der personenbezogenen Daten) beziehen. Unserer Meinung nach sollte die nicht zielgerichtete Erhebung solcher Daten im Rahmen der Geschäftskorrespondenz nicht als Verarbeitung betrachtet werden. Wenn diese Daten jedoch in einem CRM gesammelt wurden, dann ist dies schon eine Verarbeitung.
Frage 2:Gehört ein Foto in der Personalakte zu den biometrischen Daten?
Wenn es sich um ein gewöhnliches Foto handelt, wie beispielsweise ein Passbild, dann nein. Unserer Meinung nach sind biometrische Daten solche Daten, die es ermöglichen, durch das Gesicht einer Person, deren Konturen und Ähnliches, Zugang zu einem Raum, einer Anwendung usw. zu gewähren. Daher wird ein einfaches Foto nicht als biometrische Daten betrachtet.
Frage 3: Muss das Einverständnis des Mitarbeiters eingeholt werden, bevor sein Foto in den sozialen Medien des Unternehmens veröffentlicht wird?
Ja, das ist notwendig. Das Gesetz über personenbezogene Daten verlangt die Einwilligung zur Verbreitung solcher Informationen, die einem breiten Publikum zugänglich sind. Es ist auch das Einverständnis zur Veröffentlichung solcher Daten wie Vorname, Nachname, Position usw. erforderlich. Sie können die Einwilligung auf der Website von Roskomnadsor unter pd.rkn.gov.ru/soglasiya erstellen.
Frage 4: Muss man die personenbezogenen Daten des Mitarbeiters bei der Übergabe an das Archiv anonymisieren?
Das schreibt das Gesetz über die Archivierung nicht vor, jedoch empfehlen wir, dieses Dokument in den internen Unterlagen als archiviert zu kennzeichnen. Es ist nicht erforderlich, die Daten zu löschen; sie bleiben im Archiv, und das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten findet darauf keine Anwendung. Sie können sie im Archiv aufbewahren, aber eine Nutzung zur Einspeisung in Systeme, zum Versand von Marketingmaterialien usw. ist gesetzlich verboten.